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Pro und Contra Einheitsgemeinde oder Verbandsgemeinde |
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Auf dieser Seite werden wir Argumente und Gegenargumente zur möglichen Umwandlung der Einheitsgemeinde Stadt Boppard in eine Verbandsgemeinde Boppard zur Diskussion stellen. In unserem Forum Verbandsgemeinde haben Sie Gelegenheit zu diesen Argumenten Stellung zu beziehen oder neue Argumente hinzuzufügen. | |||
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Argumente anklicken oder nach unten scrollen
| Bei Argumenten , die nicht die Ansicht der FWG wiedergeben, ist ein entsprechender Kommentar angehängt | |||
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De
facto beschließt der Stadtrat nichts gegen den Willen der Ortsbezirke. (Zitat des Bürgemeisters Dr. Walter Bersch aus Rheinzeitung Ausgabe Hunsrück und Koblenz vom 28.02.2009) Standpunkt FWG:
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Natürlich hat der Stadtrat die Planungshoheit, aber wir
bekommen es hin, dass wir die Beschlüsse der Ortsbeiräte eins zu eins übernehmen. (Zitat des Bürgemeisters Dr. Walter Bersch aus Rheinzeitung Ausgabe Hunsrück und Koblenz vom 28.02.2009) Standpunkt FWG: |
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| Ortsbezirke
in der Einheitsgemeinde verfügten über einen eigenen
Haushalt. (Zitat des Bürgemeisters Dr. Walter Bersch aus Rheinzeitung Ausgabe Hunsrück und Koblenz vom 28.02.2009) Standpunkt FWG: |
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| Die
Stadt Boppard ist ist eine Einheit. Es hat
sich in allen Stadtteilen ein von Solidarität getragenes Wir-Gefühl
entwickelt Standpunkt FWG: |
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| Die
10 Ortsbezirke der
Stadt Boppard sind in der Zeit des Bestehens der Einheitsgemeinde nicht zu
einer Einheit zusammengewachsen. Das Engagement in Vereinen,
in politischen Arbeit und sonstigen
gesellschaftlichen Gruppen bezieht sich fast ausschließlich auf die
Ortsebene. |
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| Es
wurde in den letzten Jahren wurde von der Stadt nur ein Gewerbegebiet (Hellerwald)
ausgebaut. Dieses liegt nur im Ortsbereich der Kernstadt Boppard. Hier
fallen demzufolge der überwiegende Anteil der Gewerbesteuer an. Der
Ortsteil Boppard ist der einzige Gewinner bei einer Verbandsgemeinde.
Standpunkt FWG: |
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| Ein
Stadtrat für Gesamtstadt hat den größeren Überblick und verhindert das
Kirchturmdenken einzelner Orte.
Standpunkt FWG: |
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Bei den Bürgern in den einzelnen Ortsbezirken besteht ein
großer, sich in den letzten Jahren sich gesteigerte Wunsch nach
Selbständigkeit und Eigenverantwortung.
Das fehlen der Planungs- und Finanzhoheit fühlen die Bürger als zentrales Defizit. Sie wollen für ihren Ort, für ihre Umgebung sichergestellt wissen, das ihre Vertreter aus dem Ort über das entscheiden, was dort geschehen soll. Dabei müssen und wollen Sie sich nach den Möglichkeiten des zur Verfügung stehenden Finanzrahmen strecken. |
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| Politisch interessierte Bürgerinnen und Bürger in den kleinen Ortsbezirken können sich nicht mehr mit dem im Stadtrat getroffenen Entscheidungen identifizieren. Sie sehen keine Möglichkeiten mehr die Entscheidungen zu beeinflussen. Sie verlieren das Interesse an der Politik. | |||
| Die
Stadt Boppard stellt sich durch die Beibehaltung
der jetzigen Struktur als Einheitsgemeinde bei anstehenden
Zusammenfassungen zu größeren, für alle effektivere Kommunalstrukturen
ins Abseits (z.B. Verbandsgemeinde Rhens). Es ist geradezu aberwitzig zu
hoffen, dass bisher selbständige Gemeinden sich nach Boppard eingemeinden
lassen und somit vor allen Dingen ihre Zukunftsplanung
in unsichere Hände geben. Die Beispiele in der jetzigen Abläufe in der
Stadt Boppard sind Warnung genug.
Die Stadt Boppard steht bei der Beibehaltung der Einheitsgemeinde einer effektiven Neuordnung im Welterbetal im Wege |
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| In selbständigen kleinen Einheiten ist das Engagement der Bürger an allen kommunalen Entscheidungen und Abläufe viel größer. Sie beteiligen sich mehr an der Entscheidungsfindung und sind mehr bereit kommunale Aufgaben zu übernehmen. In der Einheitsgemeinde wird für jede Kleinigkeit der Bauhof mit allen seinen Folgekosten bemüht. | |||
| Es
wurde mit viel Kosten Bauhöfe in Bad Salzig und
Buchholz erstellt. Diese Ausgaben haben dann keinen Wert mehr.
Standpunkt FWG: |
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| ird
der SPD-Fraktionsvorsitzende zitiert, der den FWG-Antrag als
"von Egoismus getragener Antrag der Entsolidarisierung".
Standpunkt FWG: |
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Das System der Verbandsgemeinde mit den ehrenamtlich verwalteten Ortsgemeinden hat sich bewährt. Dieses System, das gleichwertige Lebensverhältnisse in den ländlichen wie in den städtischen Räumen ermöglicht und auf Dauer sichert, ist Grundlage für demokratisch gesellschaftliche Entwicklungen und das Ehrenamt in Rheinland-Pfalz. Die durch das System der Verbandsgemeinde möglichen eher kleinräumigen Strukturen sichern Heimat und geben den Bürgerinnen und Bürgern zu ihrem Gemeinwesen Identität. Der Vorteil einer Verbandsgemeinde liegt darin, dass die ihr angehörenden Gemeinden selbst im Rahmen ihrer Planungs- und Finanzhoheit entscheiden können, in welcher Priorität Investitionen durchgeführt werden. D. h. jede Gemeinde stellt einen eigenen Haushalt mit Finanzplanung und Investitionsprogramm auf. Die Verwaltung wäre zum Vollzug der Beschlüsse verpflichtet. Selbstverständlich bleiben die originären Aufgaben, wie beispielsweise Schulen, zentrale Spiel- und Sportstätten, Abwasserbeseitigung, Flächennutzungsplanung, Tourismus und Feuerwehrwesen bei der Verbandsgemeinde. Auch ist denkbar, dass der zentrale Bauhof im Rahmen einer Vereinbarung für die dann selbständigen Gemeinden tätig ist. Die Zuständigkeit für die Kindergärten könnte ebenfalls im Rahmen einer zu schließenden Vereinbarung zentral bei der Verbandsgemeinde verbleiben. Insoweit gibt es nicht unerhebliche Möglichkeiten der Effizienzsteigerung, und es können auch gute Gründe für eine Verlagerung von anderen Aufgaben auf die Verbandsgemeindeebene vorgebracht werden, insbesondere mit Blick auf mögliche Effizienzgewinne. |
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